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12.10.2009
Pressemitteilung 360/2009

Fahrenschon stellt Broschüre „Steuertipps für Menschen mit Behinderung“ vor

„Bedingt durch körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen entstehen zwangsläufig auch höhere finanzielle Belastungen. Diese lassen sich zwar nicht immer beseitigen, jedoch oft mindern. Auch das Steuerrecht sieht eine Reihe von Vergünstigungen vor, welche die finanziellen Nachteile behinderter Menschen angemessen berücksichtigen sollen. Mit der Neuauflage des Steuertipps will das Bayerische Finanzministerium darüber einen Überblick geben“, stellte Finanzminister Georg Fahrenschon anlässlich der Herausgabe der Broschüre „Steuertipps für Menschen mit Behinderung“ fest.

Fahrenschon: „Viele unserer Mitmenschen müssen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen leben. Die Gleichberechtigung behinderter Menschen ist fest als Grundrecht im Grundgesetz verankert. Allein schon deshalb haben Menschen mit Behinderung Anspruch auf uneingeschränkte Solidarität und eine selbstverständliche Integration durch Gesellschaft und Staat“.

Da es aber nicht möglich ist, im Rahmen einer Broschüre alle steuerlichen Besonderheiten abschließend darzustellen, steht bei Rückfragen das zuständige Finanzamt zur Verfügung. In allen Finanzämtern in Bayern gibt es Servicezentren, die auch an Nachmittagen geöffnet sind.

Die Broschüre „Steuertipps für Menschen mit Behinderung“ kann beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Postfach 22 00 03, 80535 München, angefordert werden und ist auch über die Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen unter der Adresse http://www.stmf.bayern.de/service/informationsbroschueren/ zugänglich.

Weiterführende Links:


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Pressesprecher: Thomas Neumann
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