„Der grenzüberschreitende Umsatzsteuerbetrug hat immense Ausmaße angenommen - zum Schaden des Gemeinwesens, der ehrlichen Steuerbürger und der im Wettbewerb stehenden Unternehmen. Nur durch eine enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den Einrichtungen der EU ist eine effektive Begrenzung des grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrugs möglich“, stellte Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer am Freitag (29.1.) bei einer internationalen Tagung in München fest.
Da der Umsatzsteuerbetrug nicht an der Landesgrenze aufhöre, könne dieser nur dann schnell und effektiv verfolgt und bekämpft werden, wenn auch die ihn bekämpfende Einrichtungen verstärkt grenzüberschreitend zusammen arbeiten. Deshalb sei der aktuelle vorliegende Verordnungsvorschlag der EU-Kommission mit dem Ziel einer Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit und der Verstärkung des Kampfes gegen den Mehrwertsteuerbetrug ein Schritt in die richtige Richtung, betonte Pschierer. Der immense Umsatzsteuerausfall von geschätzten 16 Milliarden Euro im Jahr allein in Deutschland und mehr als 100 Milliarden Euro in Europa müsse Anlass sein, alle Anstrengungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Umsatzbesteuerung zu unternehmen. Neben dem finanziellen Schaden für den Staat dürfe dabei nicht übersehen werden, dass sich betrügerische Unternehmer Wettbewerbsvorteile gegenüber ihren ehrlichen Mitbewerbern verschaffen würden. Dadurch sei die Existenz der ehrlichen Unternehmen gefährdet.
In Deutschland sind in den vergangen Jahren bereits zahlreiche Regelungen zur Betrugsbekämpfung in das Umsatzsteuergesetz aufgenommen worden. Pschierer erinnerte etwa an Regelungen zur Rechnungsverteilung, der Abgabe von Steuererklärungen, dem Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei bestimmten Umsätzen oder verschiedenen Haftungsregelungen. Das nationale Handlungsszenario sei ausgeschöpft. Vor allem müsse
die Nachweisführung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen einfacher und schneller überprüfbar werden. Pschierer forderte allerdings auch von der EU-Kommission, gegenüber systemändernden Maßnahmen offen zu sein. Die generelle Ist-Versteuerung müsse unvoreingenommen geprüft werden. Auch das von Deutschland befürwortete umfassende Reverse-Charge-Verfahren sollte nicht aus den Augen verloren werden.