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Gewährung von Winterdienstkostenpauschalen

Landkreise, Städte und Kommunen können seit 2007 pauschale Zuschläge zu den Straßenunterhaltungszuschüssen aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs des Freistaats Bayern erhalten, wenn sie erhöhten Aufwand für den Winterdienst haben. Die Berechnung erfolgte 2007 entsprechend der Eingruppierung der Kommunen in die bautechnischen Schneelastzonen durch den Deutschen Wetterdienst. Nachdem diese Daten für den Bausektor aber keinen direkten Rückschluss auf die Schneefallhäufigkeit und nur begrenzt auf die Schneehöhe zulassen, kam das Finanzministerium dem Wunsch zahlreicher Kommunen und Kommunalpolitiker nach, neue, objektiv einschlägigere Kriterien für den winterdienstlichen Aufwand der Kommunen zu ermitteln. Auf dieser neuen Basis sollten dann die Förderbestimmungen gegebenenfalls ab 2008 angepasst werden, worauf alle Kommunen, die 2007 eine Winterdienstkostenförderung erhalten haben, im Zuwendungsbescheid durch die Regierungen hingewiesen wurden.

Der Deutsche Wetterdienst hat anhand der in den Jahren 1977 bis 2006 in annähernd 100 bayerischen Klimastationen erhobenen Klimadaten für jede/jeden Gemeinde/Landkreis eine sogenannte Winterdienstkennzahl errechnet, die Neuschnee- und Frosttage sowie Schneehöhen berücksichtigt. Aufgrund dieser Winterdienstkennzahlen wird jede Kommune einer von vier Belastungsstufen zugeordnet. Die Zugehörigkeit der einzelnen Kommunen zu einer der Belastungsstufen ist aus anliegendem Link zu ersehen.

Die anhand der Erkenntnisse des Deutschen Wetterdienstes entwickelten neuen Kriterien für die künftige Pauschale bei der Winterdienstkostenförderung ab 2008 sehen wie folgt aus:

Die pauschalen Winterdienstkostenzuschläge pro Kilometer Kommunalstraße sehen entsprechend der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Belastungsstufe wie folgt aus:

Stufe 0 (keine überdurchschnittliche Belastung) kein Zuschuss
Stufe 1 190 Euro
Stufe 2 290 Euro
Stufe 3 390 Euro.

In Anlehnung an die bis 2003 geltende Regelung und unter Anerkennung einer gewissen Kostensteigerung seit 1994 wird hierfür aus dem Härtefonds nach Art. 13c Abs. 1 FAG jährlich ein Betrag von unter 5 Mio. Euro bereitgestellt.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit diesem Modell dank des Deutschen Wetterdienstes objektiv belastbare, präzise Kriterien gefunden wurden, die die Belastungen der einzelnen Kommune durch das Winterklima aufzeigen und auf deren Grundlage Kommunen, die aufgrund ihrer klimatischen Verhältnisse mit überdurchschnittlichen Winterdienstkosten belastet sind, auf unbürokratische und einfache Weise entsprechende Winterdienstkostenzuschläge erhalten können.