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Hochwasserkatastrophe Mai/Juni 2013

Die Bayerische Staatsregierung hat ein umfangreiches Hilfs-Paket für die Hochwasseropfer beschlossen, an dem sich der Bund zu 50% beteiligt.

I. Aufbauhilfen

1)  Programm zur Unterstützung hochwasserbetroffener Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe sowie wirtschaftsnaher Infrastruktur

Wer kann gefördert werden?

  •  Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe
  • Öffentliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur

Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 80 %, in Härtefällen bis zu 100 % des unmittelbar durch Hochwasser ausgelösten Schadens

Wo kann ein Antrag gestellt werden?
Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter oder kreisfreie Städte)

Antragsfrist: 30.06.2015

Weitere Informationen: www.stmwivt.bayern.de/service/foerderprogramme/hochwasser-2013

 

2)  Programm zur Unterstützung der vom Hochwasser betroffenen Land- und Forstwirtschaft sowie zur Schadensbeseitigung in der ländlichen Infrastruktur

Wer kann gefördert werden?

  • Natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften, sofern sie Eigentümer, Besitzer oder sonstige dingliche Nutzungsberechtigte oder Pächter land- oder forstwirtschaftlicher Flächen sind.
  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, sofern sie Eigentümer, Besitzer oder Pächter land- oder forstwirtschaftlicher Flächen sind.
  • Hierzu gehören auch die Aquakultur, Binnenfischerei, Imkerei und Wanderschäferei, sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse.

Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 80 %, in Härtefällen bis zu 100 % des unmittelbar durch Hochwasser ausgelösten Schadens

Wo kann ein Antrag gestellt werden?
Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Antragsfrist: 30.06.2015

Weitere Informationen: www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/048431/index.php

 

3)  Programm zur Unterstützung vom Hochwasser betroffener privater Haushalte und Wohnungsunternehmen

Wer kann gefördert werden?

  • Bei Schäden an Wohngebäuden: die Eigentümer insbesondere selbstnutzende Eigentümer private Vermieter und Wohnungsunternehmen
  • Bei Schäden am Hausrat: private Haushalte, insbesondere Wohnungseigentümer und Mieter

Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 80 %, in Härtefällen bis zu 100 % des unmittelbar durch Hochwasser ausgelösten Schadens

Wo kann ein Antrag gestellt werden?
Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter oder kreisfreie Städte)

Antragsfrist: 30.06.2015

Weitere Informationen: www.stmi.bayern.de/med/aktuell/archiv/2013/20130730hochwasserhilfen

 

4)  Programm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden

Was kann gefördert werden?
Maßnahmen zur Schadensbeseitigung insbesondere in der städtebaulichen, sozialen und technischen Infrastruktur in Städten und Gemeinden

Wie hoch ist die Förderung?
Bis zur Höhe des unmittelbar durch Hochwasser ausgelösten Schadens

Antragsfrist: 30.06.2015

Weitere Informationen: www.stmi.bayern.de/med/aktuell/archiv/2013/20130730hochwasserhilfen

 

5)  Programm zur Wiederherstellung der Infrastruktur der Länder

Was kann gefördert werden?
Maßnahmen zur Schadensbeseitigung insbesondere in der verkehrlichen, technischen und sozialen Infrastruktur

Wie hoch ist die Förderung?
Bis zur Höhe des unmittelbar durch Hochwasser ausgelösten Schadens

Antragsfrist: 30.06.2015

 

6)  Programm zur Schadensbeseitigung bei Forschungseinrichtungen unabhängig von ihrer Trägerschaft

Was kann gefördert werden?
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit bei gemeinsam von Bund und Ländern finanzierten Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung?
Bis zur Höhe des unmittelbar durch Hochwasser ausgelösten Schadens

Antragsfrist: 30.06.2015

 

7)  Kulturelles Hilfsprogramm

Was kann gefördert werden?
Maßnahmen zur Schadensbeseitigung bei Kultureinrichtungen in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft (Museen, Theater, Bibliotheken etc.)

Wie hoch ist die Förderung?
Bis zur Höhe des unmittelbar durch Hochwasser ausgelösten Schadens

Antragsfrist: 30.06.2015

 

II. Steuerliche Hilfen

 

III. Soforthilfen