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Controlling

Länderprojekt zum Verwaltungscontrolling

Die Länder Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben sich zu dem Projekt „Leistungsvergleich zwischen Finanzämtern“ zusammengeschlossen. Sie wurden dabei unterstützt von der Bertelsmann Stiftung, die im Bereich des Verwaltungscontrollings über langjährige Erfahrungen verfügt.
Die Evaluierung des Projekts im Jahr 2001 hat ergeben, dass der Leistungsvergleich ein geeignetes Instrument zur Effizienzsteigerung und Modernisierung der Steuerverwaltung ist. Die beteiligten Länder haben deshalb in einem Kooperationsvertrag erklärt, den Leistungsvergleich gemeinsam weiter zu entwickeln (z.B. Optimierung des Berichtswesens und des Qualitätsmanagements) und flächendeckend einzuführen (Ausdehnung auf alle geeigneten Arbeitsbereiche eines Finanzamts).

Ziel des Verwaltungscontrollings

Ziel ist es, die Effektivität und Effizienz der Steuerverwaltung zu erhöhen. Dazu wird zunächst die bislang bestehende zentrale, operative Steuerung durch ein outputorientiertes Qualitätscontrolling mit dezentralen Strukturen ersetzt. Basis hierfür ist das wissenschaftliche Konzept der Balanced Scorecard. Im Rahmen der vier Zieldimensionen Auftragserfüllung (Qualität), Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit sowie Wirtschaftlichkeit (Kosten- und Leistungsrechnung) wird die Leistung gemessen und in einen internen Vergleich im Finanzamt, aber auch in einen Vergleich mit anderen Finanzämtern gestellt. Die Arbeitsergebnisse werden anhand geeigneter Kennzahlen in einem Berichtswesen abgebildet.

Vier-Ziele-System

Das Controlling führt durch Leistungstransparenz zu einer Wettbewerbssituation. Das stärkt die Eigenverantwortlichkeit, fördert die Kreativität und intensiviert die Selbststeuerung der Finanzämter. Die Verwaltung erwartet sich durch diese Effekte eine nachhaltige Effizienzsteigerung.

Aktueller Stand

Die Zieldimension „Auftragserfüllung“ ist in Bayern seit 2004 flächendeckend in allen Arbeitnehmerstellen, in der Allgemeinen Veranlagung und bei den Personengesellschaften im Einsatz. 2009 wurde es auch bei den Rechtsbehelfsstellen eingeführt. Die Körperschaftsteuerstellen sind 2011 einbezogen worden.
Für alle übrigen Aufgabenbereiche sind die Kennzahlen festgelegt. Die Zieldimension „Auftragserfüllung“ wird eingeführt, sobald diese Kennzahlen maschinell zur Verfügung gestellt werden können.
Seit 2005 werden für die Arbeitsgebiete, in denen das Controlling eingeführt ist, Zielvereinbarungen geschlossen.
Im Bereich Wirtschaftlichkeit arbeiten die Finanzämter mit einer, den Aufgaben einer Eingriffsverwaltung angepassten, vereinfachten Kosten- und Leistungsrechnung.

Bei den Zieldimensionen Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit wurden bereits mehrere flächendeckende Befragungen durchgeführt. Die letzte Mitarbeiterbefragung fand im Dezember 2010 als Online-Befragung statt. Im Rahmen einer bundesweiten Aktion wurden die Steuerberater Ende 2009 gebeten, sich Online zur Zufriedenheit mit ihren Finanzbehörden zu äußern.

Stand: Januar 2012