Anlässlich des Jahres des Ehrenamtes, das die Europäische Union ausgerufen
hatte, lud das bayerische Staatsministerium der Finanzen zusammen mit dem
örtlichen Finanzamt zu einer Informationsveranstaltung für die Besteuerung von
Vereinen ein. Über 800 Gäste aus der breiten Palette der örtlichen Vereine
folgten der Einladung, was das hohe Interesse und den Informationsbedarf an der
steuerrechtlichen Thematik widerspiegelte.
In der Begrüßungsrede wurde
betont, welch wichtigen Beitrag Vereine zum gesellschaftlichen Leben und
besonders zur Förderung der Jugend leisten. Voraussetzungen für erfolgreiches
Vereinsleben sieht er in Können und Leistung der Mitglieder und ihrer
Freundschaft, dem „Miteinander“ im Verein. Jeder dritte Deutsche, ist
Vereinsmitglied und auch in lokal sind zahlreiche Vereine aktiv. Das Anliegen
des Bayerischen Finanzministeriums ist es, dem Ehrenamt die nötige öffentliche
Anerkennung zu verschaffen und die Arbeit der Vereine durch einen günstigen
rechtlichen und steuerlichen Rahmen zu erleichtern. Die Spitze des
Finanzministeriums appellierte daher auch an die Medien, öfter über die Erfolge
in der Vereinsarbeit zu berichten und bedankte sich bei allen Verantwortlichen
für die Organisation der Veranstaltung und bei den Vereinen für ihre
gemeinnützige Arbeit.
Der Leiter des Finanzamts begrüßte neben Vertreter von
mehreren bayerischen Finanzämtern, die sich an diesem Abend einen Eindruck von
dem Projektkonzept verschafften auch die politischen Vertreter der Stadt sowie
die örtlichen Landtags- und Bundestagsabgeordneten und zahlreiche weitere
Ehrengäste.
Kernstück der Veranstaltung war der Fachvortrag der Fachbeamten der
Steuerabteilung des Ministeriums. Ziel des Vortrags war es, den Vereinen
Möglichkeiten aufzuzeigen, unnötige Steuern zu vermeiden.
Zunächst standen
die Vorteile der Gemeinnützigkeit, wie eine weitgehende Steuerbefreiung, die
teilweise Umsatzsteuerfreiheit, die Möglichkeit, Spendenbescheinigungen
auszustellen und die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale, im Vordergrund.
Voraussetzung dafür sind die Verfolgung eines gemeinnützigen Zweckes, die
Selbstlosigkeit und die Förderung der Allgemeinheit. Dazu gehört, dass
Mitgliedsbeiträge auch für Normalbürger bezahlbar sind. Schwierigkeiten in der
Praxis bereitet oftmals die Abgrenzung der Tätigkeitsbereiche eines Vereins.
Diese sind der ideelle Bereich, der Bereich der Vermögensverwaltung, der
Zweckbetrieb sowie der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb. Während die drei
erstgenannten Bereiche großteils steuerfrei sind, ist der wirtschaftliche
Geschäftsbetrieb ab einem Jahresumsatz von mehr als 35.000 € und einem Gewinn
von mehr als 5.000 € körperschaftssteuer- und gewerbesteuerpflichtig. Um sich
vor unerwartet anfallenden Steuern zu schützen, ist es für die Vereine wichtig
zu wissen, wo die Grenzen zwischen den Bereichen in Bezug auf Werbung, die
Veranstaltung von Festen, oder das Betreiben einer Gaststätte verlaufen.
Auch der Verlustausgleich zwischen diesen Bereichen ist nicht uneingeschränkt
zulässig. So darf der Gewinn wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe zur Sanierung
der anderen Bereiche verwendet werden, umgekehrt kann ein Überschuss aus einem
der steuerbefreiten Bereiche aber nicht für den wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb verwendet werden. Die Regelung dient der Vermeidung von
unzulässiger Quersubventionen, die dem Verein einen Vorteil vor anderen
Unternehmern verschaffen würde.
Grundsätzlich hat ein Verein seine Mittel
zeitnah, also innerhalb eines Jahres zu verwenden. Mit Investitionsrücklagen für
größere Projekte, Betriebsmittelrücklagen für die laufenden Ausgaben und die
Rücklagenbildung im Vermögensstock hat er jedoch auch die Möglichkeit zur
längerfristigen Verwendung.
Weiterer Schwerpunkt des Vortrags war der Spendenabzug.
Spendenbescheinigungen sind zum Zwecke der besseren Bearbeitung und der
Eindeutigkeit immer mit Hilfe des amtlichen Musters auszufertigen.
Zahlungen
des Vereins an Mitglieder können steuerfrei sein. Zwei Zahlen sind hier von
Relevanz: für Übungsleiter, Chorleiter, Betreuer, Pfleger und ähnliche Kräfte
beträgt der jährliche Freibetrag 2.100 €. Die sogenannte Ehrenamtspauschale
betrifft unter anderem Platzwarte, Büro- und Reinigungskräfte. Hier besteht ein
Freibetrag von 500 €.
Die aufgegriffenen Themen wurden anhand der Erfahrungen
des Finanzministeriums und der Finanzämter ausgewählt. Stolpersteine und Hürden,
die in der Vergangenheit gerissen worden waren und den Vereinen oft unerwartete
Lasten auferlegt hatten, sollten vertieft erklärt und ins Bewusstsein gerufen
werden.
Dem Vortrag folgte eine Diskussionsrunde, in der die Gäste die
Möglichkeit hatten, allgemeine Fragen zu stellen. In der Diskussionsrunde
sollten Anregungen gesammelt werden und Anliegen sowie Kritik der
Vereinsmitglieder festgestellt werden.
Häufig wurden Fragen zur
Aufwandsspende und zur Mittelverwendung, wie zur zeitlichen Verwendung des
Vermögensstocks gestellt. Des Weiteren gaben die Besucher mehrere Anregungen und
übten auch Kritik an der Bürokratie. Problematisch sei, so die Teilnehmer, dass
aufgrund von Mindestbeträgen die Beitragslast für Personen, die in mehreren
Vereinen Mitglied sind, zu hoch wird. Auch sei es schwierig, Kräfte für die
Buchführung zu finden. Mit hohem bürokratischen Aufwand und tiefgehenden
Fachfragen hätten sich ungelernte Kräfte auseinandersetzen, die hohe
Verantwortung für den Verein in Bezug auf eventuell schwerwiegende finanzielle
Verluste tragen müssten. Mehrere Gäste betonten, dass eine vereinheitliche
Buchführung und ein Abbau der Bürokratie wünschenswert seien. Die politische
Spitze des Finanzministeriums verdeutlichte, dass hierbei eine gute Abstimmung
von Bundes- und Landesrecht nötig sei und dass der Vollzug der gesetzlichen
Vorgaben in den Ämtern vereinheitlicht werden sollte. Man werde die Kritik ernst
nehmen, erklärten die Fachbeamten, machten aber auch klar, dass ein gewisses Maß
an Bürokratie leider nicht abzuschaffen sei.
Für tiefere Detailfragen standen Mitarbeiter des Finanzamtes an Informationsständen bereit. Die Möglichkeit, sich an den Ständen zu Umsatzsteuer, Gemeinnützigkeit, Körperschaftssteuer und Lohnsteuer zu informieren, nutzten viele Besucher. Neben genaueren Fragen zu den bereits angesprochenen Themen, wie der Umsatzsteuer, der Rücklagenbildung und der Bescheinigung für Arbeitnehmer wurden spezielle Fragen zu Tombolaeinnahmen, Jubiläumszahlungen und den steuerrechtlichen Aspekten des Baus einer Gaststätte oder einer Kletterhalle gestellt. Eine weitere Informationsquelle stellten die auf allen Plätzen ausgelegten Informationsbroschüren des Finanzamtes und des Finanzministeriums dar.
Die Organisatoren gewannen einen positiven Gesamteindruck von dem Informationsabend. Anhand der detaillierten Fragen konnte festgestellt werden, dass die Besucher bereits über umfassendes Wissen zur Vereinsbesteuerung verfügten. Auch die Vertreter des örtlichen Finanzamts wurden ebenfalls mit vielen konkreten Einzelfragen konfrontiert und hatten den Eindruck, dass die Standardfragen an diesem Abend umfassend abgehandelt worden waren. Sie hoffen auf eine Senkung der Hemmschwelle zur Kontaktaufnahme mit dem Amt. Lieber frühzeitig mit den Vereinen kommunizieren und nicht erst, wenn es zu spät ist. Das Problembewusstsein im Vereinssteuerrecht zu schärfen, wurde erreicht. Besonders das komplexe System der Bereichsabgrenzungen innerhalb des Vereins wurde hinreichend behandelt.
Anhand der hohen Resonanz und der gestellten Fragen zeigte sich, dass ein hohes Interesse an der Thematik besteht und dass die Veranstaltungsreihe ein geeignetes Mittel ist, auf die Bedürfnisse und den vorhandenen Informationsbedarf zu reagieren.