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Infoveranstaltung Steuerrecht für Vereine

Anlässlich des Jahres des Ehrenamtes, das die Europäische Union ausgerufen hatte, lud das bayerische Staatsministerium der Finanzen zusammen mit dem örtlichen Finanzamt zu einer Informationsveranstaltung für die Besteuerung von Vereinen ein. Über 800 Gäste aus der breiten Palette der örtlichen Vereine folgten der Einladung, was das hohe Interesse und den Informationsbedarf an der steuerrechtlichen Thematik widerspiegelte.
In der Begrüßungsrede wurde betont, welch wichtigen Beitrag Vereine zum gesellschaftlichen Leben und besonders zur Förderung der Jugend leisten. Voraussetzungen für erfolgreiches Vereinsleben sieht er in Können und Leistung der Mitglieder und ihrer Freundschaft, dem „Miteinander“ im Verein. Jeder dritte Deutsche, ist Vereinsmitglied und auch in lokal sind zahlreiche Vereine aktiv. Das Anliegen des Bayerischen Finanzministeriums ist es, dem Ehrenamt die nötige öffentliche Anerkennung zu verschaffen und die Arbeit der Vereine durch einen günstigen rechtlichen und steuerlichen Rahmen zu erleichtern. Die Spitze des Finanzministeriums appellierte daher auch an die Medien, öfter über die Erfolge in der Vereinsarbeit zu berichten und bedankte sich bei allen Verantwortlichen für die Organisation der Veranstaltung und bei den Vereinen für ihre gemeinnützige Arbeit.
Der Leiter des Finanzamts begrüßte neben Vertreter von mehreren bayerischen Finanzämtern, die sich an diesem Abend einen Eindruck von dem Projektkonzept verschafften auch die politischen Vertreter der Stadt sowie die örtlichen Landtags- und Bundestagsabgeordneten und zahlreiche weitere Ehrengäste.

Kernstück der Veranstaltung war der Fachvortrag der Fachbeamten der Steuerabteilung des Ministeriums. Ziel des Vortrags war es, den Vereinen Möglichkeiten aufzuzeigen, unnötige Steuern zu vermeiden.
Zunächst standen die Vorteile der Gemeinnützigkeit, wie eine weitgehende Steuerbefreiung, die teilweise Umsatzsteuerfreiheit, die Möglichkeit, Spendenbescheinigungen auszustellen und die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale, im Vordergrund. Voraussetzung dafür sind die Verfolgung eines gemeinnützigen Zweckes, die Selbstlosigkeit und die Förderung der Allgemeinheit. Dazu gehört, dass Mitgliedsbeiträge auch für Normalbürger bezahlbar sind. Schwierigkeiten in der Praxis bereitet oftmals die Abgrenzung der Tätigkeitsbereiche eines Vereins. Diese sind der ideelle Bereich, der Bereich der Vermögensverwaltung, der Zweckbetrieb sowie der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb. Während die drei erstgenannten Bereiche großteils steuerfrei sind, ist der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ab einem Jahresumsatz von mehr als 35.000 € und einem Gewinn von mehr als 5.000 € körperschaftssteuer- und gewerbesteuerpflichtig. Um sich vor unerwartet anfallenden Steuern zu schützen, ist es für die Vereine wichtig zu wissen, wo die Grenzen zwischen den Bereichen in Bezug auf Werbung, die Veranstaltung von Festen, oder das Betreiben einer Gaststätte verlaufen.

Auch der Verlustausgleich zwischen diesen Bereichen ist nicht uneingeschränkt zulässig. So darf der Gewinn wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe zur Sanierung der anderen Bereiche verwendet werden, umgekehrt kann ein Überschuss aus einem der steuerbefreiten Bereiche aber nicht für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verwendet werden. Die Regelung dient der Vermeidung von unzulässiger Quersubventionen, die dem Verein einen Vorteil vor anderen Unternehmern verschaffen würde.
Grundsätzlich hat ein Verein seine Mittel zeitnah, also innerhalb eines Jahres zu verwenden. Mit Investitionsrücklagen für größere Projekte, Betriebsmittelrücklagen für die laufenden Ausgaben und die Rücklagenbildung im Vermögensstock hat er jedoch auch die Möglichkeit zur längerfristigen Verwendung.

Weiterer Schwerpunkt des Vortrags war der Spendenabzug. Spendenbescheinigungen sind zum Zwecke der besseren Bearbeitung und der Eindeutigkeit immer mit Hilfe des amtlichen Musters auszufertigen.
Zahlungen des Vereins an Mitglieder können steuerfrei sein. Zwei Zahlen sind hier von Relevanz: für Übungsleiter, Chorleiter, Betreuer, Pfleger und ähnliche Kräfte beträgt der jährliche Freibetrag 2.100 €. Die sogenannte Ehrenamtspauschale betrifft unter anderem Platzwarte, Büro- und Reinigungskräfte. Hier besteht ein Freibetrag von 500 €.
Die aufgegriffenen Themen wurden anhand der Erfahrungen des Finanzministeriums und der Finanzämter ausgewählt. Stolpersteine und Hürden, die in der Vergangenheit gerissen worden waren und den Vereinen oft unerwartete Lasten auferlegt hatten, sollten vertieft erklärt und ins Bewusstsein gerufen werden.
Dem Vortrag folgte eine Diskussionsrunde, in der die Gäste die Möglichkeit hatten, allgemeine Fragen zu stellen. In der Diskussionsrunde sollten Anregungen gesammelt werden und Anliegen sowie Kritik der Vereinsmitglieder festgestellt werden.
Häufig wurden Fragen zur Aufwandsspende und zur Mittelverwendung, wie zur zeitlichen Verwendung des Vermögensstocks gestellt. Des Weiteren gaben die Besucher mehrere Anregungen und übten auch Kritik an der Bürokratie. Problematisch sei, so die Teilnehmer, dass aufgrund von Mindestbeträgen die Beitragslast für Personen, die in mehreren Vereinen Mitglied sind, zu hoch wird. Auch sei es schwierig, Kräfte für die Buchführung zu finden. Mit hohem bürokratischen Aufwand und tiefgehenden Fachfragen hätten sich ungelernte Kräfte auseinandersetzen, die hohe Verantwortung für den Verein in Bezug auf eventuell schwerwiegende finanzielle Verluste tragen müssten. Mehrere Gäste betonten, dass eine vereinheitliche Buchführung und ein Abbau der Bürokratie wünschenswert seien. Die politische Spitze des Finanzministeriums verdeutlichte, dass hierbei eine gute Abstimmung von Bundes- und Landesrecht nötig sei und dass der Vollzug der gesetzlichen Vorgaben in den Ämtern vereinheitlicht werden sollte. Man werde die Kritik ernst nehmen, erklärten die Fachbeamten, machten aber auch klar, dass ein gewisses Maß an Bürokratie leider nicht abzuschaffen sei.

Für tiefere Detailfragen standen Mitarbeiter des Finanzamtes an Informationsständen bereit. Die Möglichkeit, sich an den Ständen zu Umsatzsteuer, Gemeinnützigkeit, Körperschaftssteuer und Lohnsteuer zu informieren, nutzten viele Besucher. Neben genaueren Fragen zu den bereits angesprochenen Themen, wie der Umsatzsteuer, der Rücklagenbildung und der Bescheinigung für Arbeitnehmer wurden spezielle Fragen zu Tombolaeinnahmen, Jubiläumszahlungen und den steuerrechtlichen Aspekten des Baus einer Gaststätte oder einer Kletterhalle gestellt. Eine weitere Informationsquelle stellten die auf allen Plätzen ausgelegten Informationsbroschüren des Finanzamtes und des Finanzministeriums dar.

Die Organisatoren gewannen einen positiven Gesamteindruck von dem Informationsabend. Anhand der detaillierten Fragen konnte festgestellt werden, dass die Besucher bereits über umfassendes Wissen zur Vereinsbesteuerung verfügten. Auch die Vertreter des örtlichen Finanzamts wurden ebenfalls mit vielen konkreten Einzelfragen konfrontiert und hatten den Eindruck, dass die Standardfragen an diesem Abend umfassend abgehandelt worden waren. Sie hoffen auf eine Senkung der Hemmschwelle zur Kontaktaufnahme mit dem Amt. Lieber frühzeitig mit den Vereinen kommunizieren und nicht erst, wenn es zu spät ist. Das Problembewusstsein im Vereinssteuerrecht zu schärfen, wurde erreicht. Besonders das komplexe System der Bereichsabgrenzungen innerhalb des Vereins wurde hinreichend behandelt.

Anhand der hohen Resonanz und der gestellten Fragen zeigte sich, dass ein hohes Interesse an der Thematik besteht und dass die Veranstaltungsreihe ein geeignetes Mittel ist, auf die Bedürfnisse und den vorhandenen Informationsbedarf zu reagieren.

Ergänzende Informationen

 

Bilder von der Veranstaltung am 07.12.2011 in Augsburg

Bilder von der Veranstaltung am 01.12.2011 in Kaufbeuren

Bilder von der Veranstaltung am 23.11.2011 in Passau

Bilder von der Veranstaltung am 27.10.2011 in Ansbach

Bilder von der Veranstaltung am 10.10.2011 in Ingolstadt

Bilder von der Veranstaltung am 18.07.2011 in Bayreuth

Bilder von der Veranstaltung am 07.07.2011 in Memmingen

Bilder von der Veranstaltung am 05.07.2011 in Rosenheim

Bilder von der Veranstaltung am 27.06.2011 in Regensburg

Bilder von der Veranstaltung am 25.03.2011 in Aschaffenburg

Bilder zum Herunterladen anklicken.