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Tarifbeschäftigte - Allgemeines zum Tarifbereich

Neben den Beamtinnen und Beamten sind beim Freistaat Bayern auch Tarifbeschäftigte angestellt. Für diese Beschäftigten gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Darin sind die wesentlichen Beschäftigungsbedingungen mit den Gewerkschaften vereinbart worden. Die Tarifverhandlungen werden auf Ebene der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) geführt. Der Freistaat Bayern ist Mitglied der TdL. Auf landesbezirklicher Ebene schließt der Freistaat Bayern nur wenige Tarifverträge ab. Dabei geht es insbesondere um Personengruppen, die vom Geltungsbereich des TV-L ausgenommen sind (z. B. Beschäftigte der Spielbanken).