Ziel des Projekts ELSTER (für „Elektronische Steuererklärung) ist die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen an das Finanzamt und schrittweise der vollständige Verzicht auch auf Papierbelege (wie z.B. Steuerbescheinigungen, Unterlagen zur Gewinnermittlung). Mit dem Projekt ELSTER bietet die Steuerverwaltung daher Programme und Hilfsmittel für die elektronische Kommunikation mit den Finanzämtern für Programmierer und Endanwender an.
Steuererklärungen werden in den Finanzämtern elektronisch bearbeitet. Dabei stellt die händische Erfassung der Erklärungsdaten (das „Abtippen“ der Steuererklärungen) einen zeitintensiven sowie fehleranfälligen und insbesondere in den Fällen, in denen Steuerpflichtige bereits EDV für die Erstellung ihrer Erklärung nutzen, einen darüber hinaus überflüssigen Arbeitsschritt dar. Gleiches gilt für eine Vielzahl von steuerrelevanten Bescheinigungen von Dritten, die elektronisch erstellt, ausgedruckt und an den Steuerpflichtigen versandt werden.
Bei den Steuererklärungen ist die papierlose Kommunikation weit vorangeschritten: Seit 1999 können Einkommensteuererklärungen elektronisch übermittelt werden. Seit 2006 können nun auch Erklärungen mittels eines elektronischen Zertifikats gezeichnet und vollständig elektronisch übermittelt werden – der früher für eine handschriftliche Unterzeichnung notwendige Papierausdruck kann seit dem entfallen. Von den einzureichenden Bescheinigungen wird mittlerweile die Lohnsteuerbescheinigung dem Finanzamt elektronisch übermittelt.
Auch für Unternehmer und Arbeitgeber wurde mit ELSTER die Möglichkeit geschaffen, die Umsatzsteuer- und Gewerbesteuerjahreserklärung sowie die Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch an die Steuerverwaltung zu übermitteln.
Für den Bürger ergeben sich wichtige Vorteile sowohl aus der Erstellung seiner Steuererklärung mit EDV-Programmen, als auch der elektronischen Übermittlung mittels ELSTER selbst.
Für den Unternehmer liegen die Vorteile einer Steuererklärung mit EDV auf der Hand: Meist liegen die Unternehmensdaten bereits elektronisch vor und können von einem Steuererklärungsprogramm schnell, einfach und irrtumssicher weiterverwendet werden. Aber auch für den Arbeitnehmer bietet die Steuererklärung am Rechner große Vorteile: größere Übersichtlichkeit, spezielle Hilfestellungen durch das Programm, integrierte Kontrolle der Eingaben auf Plausibilität und Berechnung der voraussichtlichen Steuerlast sind nur einige der am häufigsten genannten.
Die elektronische Übermittlung der elektronisch erstellten Steuererklärung an das Finanzamt schließt Eingabefehler bei der Übernahme von papierenen Erklärungen sicher aus und vermeidet den zeitaufwändigen Postversand sowie die überflüssige nochmalige händische Eingabe der Erklärungsdaten.
Die Finanzämter unterstützen die Verbreitung der elektronischen Übermittlung zusätzlich mit zwei Maßnahmen. Mit ELSTER übertragene Einkommensteuererklärungen
Die Verwaltung stellt die Übermittlungstechnik kostenlos den Steuer-Software-Firmen zur Verfügung, die es in ihre kommerziell erhältliche Software integrieren wollen. Entsprechend auf dem Markt angebotene Steuererklärungssoftware enthält grundsätzlich einen besonderen Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung (ELSTER).
Daneben stellt die Steuerverwaltung selbst ein Programm (ElsterFormular) zur Verfügung, das eine Erstellung der Steuererklärung am eigenen Rechner und elektronische Übermittlung der Daten an das Finanzamt ermöglicht. Sie können die kostenlose Software auf Ihren PC von folgender Internetseite herunterladen: www.elsterformular.de
Außerdem liegt kostenlos eine ElsterFormular CD-ROM bei Ihrem Finanzamt zur Abholung bereit oder kann beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen (Postfach 22 00 03, 80 535 München, E-Mail: info@stmf.bayern.de) kostenlos angefordert werden.
Die Übermittlung der Steuerdaten an das Finanzamt ist durch ein besonderes Verschlüsselungsverfahren gesichert und daher für Dritte nicht einsehbar. Für die sichere Zuordnung einer Erklärung bietet ELSTER die authentifizierte Übermittlung mit Hilfe eines elektronischen Zertifikats an. Das Zertifikat ersetzt die herkömmliche Unterschrift auf Papier und stellt die eindeutige Identifikation des Erklärenden sicher. Interessierte können sich das Zertifikat kostenlos im neuen ElsterOnline-Portal beschaffen (www.elsteronline.de). Mithilfe dieses Zertifikats sind auch solche Steuererklärungen vollkommen papierlos möglich, die von Gesetzes wegen unterschrieben werden müssen (z.B. die Einkommensteuererklärung).
Die Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung notwendiger Belege zur Steuererklärung (wie z.B. Unterlagen zur Gewinnermittlung) werden derzeit geschaffen.
Nähere Informationen zum Projekt ELSTER finden Sie unter www.elster.de.